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OLG Brandenburg 24.01.2006 2 U 1/05, NWB 26/2006 S. 206

Steuerberatung | Aufklärungspflicht über Tätigkeitskosten

Die von der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Aufklärungspflicht eines Rechtsanwalts über seine Tätigkeitskosten sind auf die rechtsberatende Tätigkeit des Steuerberaters und die für ihn geltenden vergleichbaren Gebührenvorschriften übertragbar. Eine Hinweispflicht des Anwalts oder des Steuerberaters besteht danach u. a. bei einem drohenden Missverhältnis zwischen dem wirtschaftlichen Nutzen der Tätigkeit und den durch sie anfallenden Gebühren, insbesondere wenn der Mandant bei Kenntnis der Gebührenhöhe von der Beauftragung absehen würde. Etwas anderes gilt dann, wenn es sich um einen mit Gebührenangelegenheiten vertrauten Mandanten handelt ().