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OLG 03.04.2006 3 W 35/06, NWB 26/2006 S. 204

Kapitalanlagerecht | Schadensersatzanspruch des Anlegers bei Schrottimmobilien

Die , Schulte, sind dahingehend zu verstehen, dass a) eine echte Rechtspflicht der Kreditinstitute zu ordnungsgemäßer Belehrung der Verbraucher über ihr Widerrufsrecht besteht und im Falle der Nichterfüllung dieser Pflicht – freilich nicht ohne weitere Voraussetzungen – die Kreditinstitute Schadensersatz schulden; b) der vom Verbraucher darzulegende Schaden auf der Nichterfüllung dieser Pflicht beruhen muss. Eine bereits eingetretene Bindung an den Kaufvertrag steht der Ursächlichkeit entgegen. Ist der Darlehensvertrag nach dem Kaufvertrag geschlossen worden, steht dies einem Schadensersatzanspruch nicht entgegen, wenn eine Bindung an den Kaufvertrag (ausnahmsweise) nicht besteht. Die konkrete Finanzierung ist nicht Geschäftsgrundlage des Kauf...