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BFH 05.04.2006 I R 43/05, NWB 26/2006 S. 203

Bilanzierung | Erfüllungsrückstand bei zeitweiser Freistellung von Mietzahlungen

Eine (im schwebenden Geschäft zu passivierende) Verbindlichkeit aus Erfüllungsrückstand setzt nach dem NWB DAAAB-88304 voraus, dass die ausstehende Gegenleistung die erbrachte Vorleistung „abgelten” soll und ihr damit synallagmatisch zweckgerichtet und zeitlich zuordnungsbar ist. Dazu führt der Senat weiter aus: Die Beurteilung des Vorliegens dieser Voraussetzungen obliegt im jeweiligen Einzelfall dem Finanzgericht als Tatsacheninstanz. Streitig war im konkreten Fall, ob die Voraussetzungen für die Passivierung einer (ungewissen) Verbindlichkeit vorlagen, nachdem die Mieterin, eine GmbH, bei einem auf zehn Jahre befristeten Mietvertrag für die ersten elf Monate keinen Mietzins zu entrichten hatte. Die Passivierungsvoraussetzungen waren nach Ansicht des BFH nicht erfül...