Zerlegung einer Grundstücksschenkung in zwei
Teilschenkungen
Abzinsung einer aufschiebend bedingten
Rentenverpflichtung bei einer Gegenleistung des Beschenkten
Leitsatz
1. Wollte der Schenker Ende 1995
wegen der damals noch geltenden niedrigen Einheitsbewertung ein weitgehend
bereits von ihm erbautes Gebäude sowie den zur Fertigstellung im Jahr 1996
nötigen Geldbetrag schenken, so liegen zwei Teilschenkungen vor, wobei nur
der im Jahr 1996 fertiggestellte Teil bei Bezugsfertigkeit als mittelbar
geschenkt gilt und der 1995 geschenkte Einheitswert des Grundstücks im
Zustand der Bebauung als Vorschenkung zu berücksichtigen ist.
2. Die nach dem Tode des Schenkers
vom Beschenkten zu erbringende Rentenzahlungsverpflichtung ist auf den
Zeitpunkt der Zuwendung als Gegenleistung abzuzinsen.
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1267 Nr. 16 UAAAB-88158
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