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Ergebnisabführungsverträge – Klarstellungen und Unsicherheiten
– Auswirkungen der jüngsten BMF-Schreiben auf die Vertragspraxis und die Entscheidung des
Vor dem abgeschlossene Gewinnabführungsverträge sind bzgl. des neuen § 302 Abs. 4 AktG nicht zwingend anzupassen.
Für neu abzuschließende Gewinnabführungsverträge sollte eine sog. dynamische Verweisung formuliert werden, die auf § 302 AktG in der jeweils gültigen Fassung verweist.
Das OLG Thüringen hat die Aufrechnung eines Darlehensanspruchs der beherrschenden Gesellschaft gegen die beherrschte Gesellschaft mit dem Verlustausgleichsanspruch der beherrschten Tochtergesellschaft zurückgewiesen.
I. Die BMF-Schreiben zu Ergebnisabführungsverträgen
Das BMF hat sich Ende 2005 im Rahmen von BMF-Schreiben zwei Mal zum Thema Ergebnisabführungsvertrag geäußert.
1. Das
Das beschäftigt sich – gut zwei Jahre später – mit Änderungen bei der Besteuerung steuerlicher Organschaften durch das Steuervergünstigungsabbaugesetz und das Gesetz zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes und anderer Gesetze vom .
Inhaltlich geht es um die Nichtanerkennung der Mehrmütterorganschaft ab dem Veranlagungszeitraum 2003, die Neuregelungen zum Wirksamwerden des Gewinnabführungsvertrags und die Neuregelungen zur Personengesellschaft als Organträger.
Nach § 14 Abs. 1 Satz 2 KStG kann das Einkommen der Organgesellschaf...