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Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an Grundstücksgesellschaften
Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen an mehreren am Grundstücksmarkt tätigen GbR gehören zum laufenden Gewinn nach § 15 EStG, § 7 GewStG. Die Grundsätze für die Abgrenzung zwischen dem begünstigten Betriebsaufgabe- oder -veräußerungsgewinn und dem laufenden Gewinn gelten nicht nur im Falle der Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe durch ein Einzelunternehmen, sondern gleichermaßen auch dann, wenn der Gewerbebetrieb einer Personengesellschaft veräußert oder aufgegeben wird. Folglich sind Gewinne, die auf der Veräußerung der zum Umlaufvermögen gehörenden Grundstücke beruhen, auch dann dem laufenden Gewinn zuzuordnen,
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wenn sie im Rahmen der Betriebsveräußerung anfallen. Aber auch Gewinne aus der Veräußerung von Mitunternehmeranteilen sind nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG wie Gewinne aus der Veräußerung des ganzen Betriebs zu...