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Kraftfahrzeugsteuer: Einstufung eines schweren Geländewagens
Es bestehen erhebliche Zweifel, ob ein schwerer Geländewagen entgegen gemeinschaftsrechtlicher Begriffsbestimmungen des Verkehrsrechts als PKW einzustufen und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission statt nach Gewicht zu bemessen ist. Die im Kraftfahrzeugsteuergesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts richten sich gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 KraftStG nach den jeweiligen geltenden verkehrsrechtlichen – im Streitfall europarechtlichen – Vorschriften. Nach Aufhebung der nationalen verkehrsrechtlichen Bestimmung des § 23 Abs. 6a StVZO a.F. ist danach für die Abgrenzung zwischen PKW und LKW die Richtlinie 70/156/EWG des Rates v. über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger heranzuziehen.