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FG München 29.03.2006 4 K 2477/05, NWB direkt 25/2006 S. 10

Begriff der „Nichte”

Das Finanzamt hat die Angaben zum Verwandschaftsverhältnis in der Erbschaftsteuererklärung genau zu überprüfen, wenn lediglich eingetragen ist, dass die Erbin eine „Nichte” der Erblasserin ist, ansonsten ist eine spätere Änderung der Steuerklasse zuungunsten der Erbin ausgeschlossen, wenn das Finanzamt erfährt, dass die Erbin nur mit der Erblasserin verschwägert und nicht blutsverwandt ist.