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FG München 29.03.2006 4 K 4445/04, NWB direkt 25/2006 S. 9
Verzicht auf künftigen Unterhalt als Gegenleistung bei gemischter Schenkung
Überträgt eine Mutter auf ihre unterhaltsberechtigte Tochter Vermögen in Anrechnung auf deren Erb- und Pflichtanteil im Erbfall der Mutter sowie gegen deren Verzicht auf weiteren Unterhalt, so liegen keine Gegenleistungen vor.