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BFH 22.05.2007 IX R 13/06, NWB direkt 25/2006 S. 7

Abgrenzung der Instandsetzung vom Neubau

Ein Gebäude wird dann neu hergestellt, wenn es so sehr abgenutzt ist, dass es unbrauchbar geworden ist und durch die Instandsetzungsarbeiten unter Verwendung der übrigen noch nutzbaren Teile die Brauchbarkeit des Gebäudes wieder hergestellt wird. Dabei führen auch umfangreiche Sanierungsarbeiten nicht dazu, die Wohnung als neu hergestellt anzusehen. Erforderlich ist vielmehr, dass sie bautechnisch neu geworden ist. Dies setzt schwere Substanzschäden an den für die Nutzbarkeit als Bau und die Nutzungsdauer des Gebäudes bestimmenden Teilen voraus. Die neu eingefügten Gebäudeteile geben dem Gesamtgebäude das bautechnische Gepräge, wenn verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind.