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Mietrecht | Zwangsvollstreckung bei Betriebskostenabrechnungen
Ein Urteil, das den Vermieter einer Mietwohnung verpflichtet, ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnungen für abgelaufene Abrechnungsperioden zu erteilen, betrifft eine Handlung, deren Vornahme ausschließlich vom Willen des verurteilten Vermieters abhängt (sog. nicht vertretbare Handlung i. S. des § 888 ZPO). Sie ist deshalb nur so durchzusetzen, dass der Vermieter auf Antrag des Mieters durch Zwangsgeld und – notfalls – durch Zwangshaft dazu anzuhalten ist, seiner Verpflichtung nachzukommen. Eine Ersatzvornahme durch einen Dritten, z. B. einen Sachverständigen, kommt deshalb nicht in Betracht ().