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NWB Nr. 25 vom Seite 2072

Erwerb des Führerscheins im EU-Ausland

Deutsche Verkehrssünder, denen im Inland der Führerschein entzogen wurde, dürfen einen neuen Führerschein im Ausland erwerben. Die deutschen Behörden müssen rechtmäßig in EU-Ländern ausgestellte Führerscheine anerkennen, entschied aktuell der . Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde:

Geklagt hatte ein Bayer, der im Laufe der 90er Jahre wegen Verstößen gegen betäubungsmittelrechtliche Vorschriften zu Haftstrafen verurteilt wurde. Mit rechtskräftigem Urteil des Amtsgerichts Ansbach v. wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen und für eine „Sperrfrist” von 18 Monaten, die am ablief, der Erwerb einer neuen Fahrerlaubnis untersagt. Anschließend verlegte der Kläger aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz nach Österreich. Am erhielt er, nachdem er sich in diesem Mitgliedstaat einer medizinischen und einer psychologischen Begutachtung zum Nachweis seiner Fahreignung unterzogen hatte, einen österreichischen Führerschein für die Klassen A und B.

Im Juli 2003 beantragte der Kläger, der nunmehr wieder in Deutschland wohnte, beim Landratsamt München als Fahrerlaubnisbehörde des Freistaats Bayern die Umschreibung seiner österreichischen Fahrerl...