Anspruch auf Kindergeld für Ausländer ohne Aufenthaltsberechtigung oder -erlaubnis
Leitsatz
§ 62 Abs. 2 Satz 1 EStG ist in der für 1996 und 1997 geltenden Fassung verfassungs- und gemeinschaftsrechtkonorm dahingehend
einschränkend auszulegen, dass nur bei Fehlen der in § 1 Abs. 3 Satz 1 BKGG in der bis zum gültigen Fassung genannten
Voraussetzungen Ausländern Kindergeld versagt werden kann.
Einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG bedarf es nicht, da dieses bereits eine Entscheidung
zu einer vergleichbaren Rechtsvorschrift getroffen hat und deshalb das unterinstanzliche Gericht diese Entscheidung in eigener
Zuständigkeit auf die andere Rechtsnorm übertragen kann.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 1850 Nr. 23 DAAAB-87854
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