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FG München Urteil v. - 4 K 1814/04 EFG 2006 S. 759 Nr. 10

Gesetze: GrEStG § 9

Sonderwünsche als Teil der Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer (GrESt)

Leitsatz

Sonderwünsche im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag zählen zur Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer (GrESt), unabhängig davon, ob sie einzeln an verschiedenen Tagen oder vom Ehemann der Käuferin des schlüsselfertigen Hauses gestellt wurden.

Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 759 Nr. 10
UVR 2006 S. 201 Nr. 7
QAAAB-87828

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