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IWB 11/2006 S. 1054

Slowenien | Steuerrechtsänderungen 2006

Die slowenische Nationalversammlung hat Ende 2005 folgende wichtige Steuerrechtsänderungen überwiegend mit Wirkung zum 1.1.2006 beschlossen: Für Körperschaftsteuersubjekte wird der Verlustvortrag von fünf auf sieben Jahre rückwirkend für den Veranlagungszeitraum 2000 verlängert. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind künftig zu 20 % statt vorher zu 10 % vom Gewinn abzugsfähig. Zudem sind neben eigenen Kosten nun auch Fremdleistungen zu berücksichtigen. Investitionen in wirtschaftsschwache slowenische Gebiete sollen künftig zu 30 % oder 40 %, vorbehaltlich der Zustimmung der Europäischen Kommission, geltend gemacht werden können. Die Bewertungsmaßstäbe für die Buchführung werden an die Rechnungslegungsstandards der IFRS/IAS angepasst. Die Sätze für die Lohnsummensteuer werden für d...