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BFH 14.2.2006 VIII B 107/04, IWB 11/2006 S. 1051

Einkommensteuer | zur Vereinbarkeit der unterschiedlichen Anwendungsregelungen für die Veräußerung von Anteilen an in- und ausländischen Kapitalgesellschaften mit Gemeinschaftsrecht

▶ Beschluss: Es bestehen ernstliche Zweifel, ob die Anwendungsvorschriften zu § 17 EStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002 v. in § 52 Abs. 1 EStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002 v. und in § 52 Abs. 34a EStG i. d. F. des StEuglG v. mit der Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 56 EGV vereinbar sind.

▶ Hinweis: Der unbeschränkt steuerpflichtige Ast. veräußerte in 2001 Anteile an einer Aktiengesellschaft italienischen Rechts (SpA), an der er zum / zu ca. 1,6 % beteiligt war. Das FA besteuerte den hierbei erzielten Veräußerungsgewinn nach § 17 EStG n. F. Für die Veräußerung von Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften gilt § 17 EStG n. F. generell schon ab dem , und zwar unabhängig davon, ob das Wirtschaftsjahr der ausländischen Kapitalgesellschaft dem Kalenderjahr entspricht oder nicht. Das folgt daraus, das...

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