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Rechtsberatung | Unentgeltliche Beratung durch berufserfahrenen Volljuristen
Im Anschluss an die Rechtsprechung des , NWB EN-Nr. 1048/2004) hat das Niedersächsische (Nds. Rpfl. 2006 S. 165) entschieden, dass Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 RBerG im Wege der teleologischen Reduktion seines Wortlauts um den Halbsatz zu ergänzen ist, wonach die unentgeltliche Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten durch einen berufserfahrenen Volljuristen nicht „geschäftsmäßig” erfolgt und damit ohne besondere Genehmigung erlaubt ist.