Bewertung von mehrjährigen
Baumschulkulturen nach§ 6
Abs. 1 Nr. 2 EStG;
Dauer der
Vereinfachungsregelung
Nach Tz. 2.2 des (BStBl 1997 I S. 369) gilt die Vereinfachungsregelung zur Bewertung von mehrjährigen Baumschulkulturen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG letztmals für das Wirtschaftsjahr 2001/2002 bzw. für das mit dem Kalenderjahr 2002 übereinstimmende Wirtschaftsjahr.
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird die Geltungsdauer der Verwaltungsregelung in den (BStBl 1997 I S. 369) und vom (BStBl 2002 I S. 147) bis zum Ablauf des Wirtschaftsjahres 2005/2006 bzw bis zum Ablauf des mit dem Kalenderjahr 2006 übereinstimmenden Wirtschaftsjahrs verlängert.
Dieses Schreiben wird im BStBl I veröffentlicht.
BMF v. - IV C 2
-S 2163 - 16/02
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2002 I Seite 526
CAAAB-87568