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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - IV 152/04

Gesetze: VO (EWG) Nr. 3950/92 Art. 9 Buchst. c MGV § 3

Hauptzollamtsanweisung an Molkerei mangels Außenwirkung kein Verwaltungsakt

Leitsatz

Die Anweisung des Hauptzollamts an die Molkerei, die von einem Milcherzeuger gelieferte Milch einem anderen Milcherzeuger zuzurechnenden und auf dessen Referenzmenge zu buchen, stellt mangels Außenwirkung keinen Verwaltungsakt dar.

Die durch die Anmeldung der Abgabe durch den Käufer bewirkte Festsetzung der Abgabe gegenüber dem Milcherzeuger stellt einen anfechtbaren Verwaltungsakt dar.

Fundstelle(n):
LAAAB-84626

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