Zu den Anforderungen an eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen
Leitsatz
Übertragen Eltern einem Kind einen Vermögensgegenstand gegen auf eine Höchstzeit zu zahlende wiederkehrende Leistungen, handelt
es sich nicht um eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen mit der Folge der Abziehbarkeit von Sonderausgaben. Das
gilt auch dann, wenn die Parteien bei Vertragsabschluss annehmen, dass der finanzielle Bedarf der Eltern bei Ende der Zahlungen
geringer sein werde.
Für die Frage, ob ausreichend ertragbringendes Vermögen übertragen wird, sind die zu erbringenden Zahlungen mit den laufenden
erzielten Erträgen zu vergleichen und nicht mit den bis zum Ende der Nutzungsdauer des übertragenen Vermögensgegenstandes
erzielbaren Erträgen.
Fundstelle(n): DAAAB-84620
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