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FG München Urteil v. - 14 K 3537/03

Gesetze: ZK Art. 43 ZK Art. 45 ZK Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK Art. 212a ZKDV Art. 859 Nr. 1 AO § 23

Nichtabgabe einer summarischen Anmeldung

Leitsatz

Hat ein Abgabenschuldner entgegen seiner Verpflichtung eine summarische Anmeldung für in die vorübergehende Verwahrung übernommene Waren nicht abgegeben, entsteht eine Zollschuld nach Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK. Insoweit besteht keine Heilungsmöglichkeit nach Art. 859 Nr. 1 ZK-DVO und keine Möglichkeit, den Präferenzstatus der Waren gemäß Art. 212 a ZK zu berücksichtigen.

Fundstelle(n):
GAAAB-84590

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