Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Beförderungsfällen nach § 9 UStDV
Leitsatz
Ergibt sich bei jeweils aus eigener Antriebskraft bzw. auf eigener Achse aus dem Gemeinschaftsgebiet ausgeführten Kraftfahrzeugen
aus den vorgelegten Durchschriften der Ausfuhranmeldungen eindeutig und nachprüfbar, dass die Fahrzeuge ins Drittlandsgebiet
gelangt sind, so ist die Finanzbehörde nicht berechtigt, den Ausfuhrnachweis allein wegen fehlender internationaler Zulassungsscheine
und Ausfuhrkennzeichen als nicht erbracht anzusehen. Diese in Abschnitt 135 Abs. 9 Nr. 1 Satz 1 der Umsatzsteuerrichtlinien
zusätzlich geforderten Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Ausfuhrlieferungen sind nicht von § 6 Abs. 4 UStG i.V.m.
§ 8 und 9 UStDV gedeckt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 41 Nr. 1 EFG 2006 S. 1111 Nr. 14 KÖSDI 2006 S. 15232 Nr. 9 JAAAB-84589
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