Gewerbliche Optionsgeschäfte einer angestellten Börsenmaklerin
Leitsatz
1. Der An- und Verkauf von Wertpapieren – selbst in erheblichem Umfang – überschreitet regelmäßig nicht die Grenze privater
Vermögensverwaltung.
2. Optionsgeschäfte einer angestellten Börsenmaklerin, bei denen diese in den ihr im Rahmen ihres Dienstverhältnisses zur
Verfügung stehenden Büroräumen wie ein gewerblicher Händler ohne Einsatz von Kapital und unter Anwendung ihrer beruflichen
Kenntnisse Kursdifferenzen ausnutzt, stellen eine gewerbliche Tätigkeit dar.
3. Gegen die Gewerblichkeit spricht nicht, dass die Arbeitgeberin der Börsenmaklerin jederzeit hätte kündigen und damit auch
die Möglichkeit der Durchführung von Eigengeschäften kurzfristig hätte unterbinden können.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2007 S. 743 Nr. 12 EFG 2006 S. 1322 Nr. 17 ZAAAB-84588
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