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FG Köln Beschluss v. - 12 V 96/05

Gesetze: StraBEG § 12, StraBEG § 11 Abs 1

Steuerstrafverfahren:

Festsetzungsverjährung nach § 12 StraBEG

Leitsatz

§ 12 StraBEG ist auch dann anzuwenden, wenn die Strafbefreiungserklärung unvollständig war.

Fundstelle(n):
DStRE 2006 S. 1031 Nr. 16
StuB-Bilanzreport Nr. 17/2005 S. 774
IAAAB-84572

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