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Einkommensteuer | Entscheidung über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften
Über die Verrechenbarkeit von Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 23 EStG, die im Entstehungsjahr nicht ausgeglichen werden können, ist im Jahr der Verrechnung S. 362zu entscheiden; ein gesondertes Feststellungsverfahren sieht die Vorschrift nicht vor (entgegen , BStBl I S. 1383 = StuB 2000 S. 1051, Tz. 42; Bezug: § 10d Abs. 4, § 23 EStG).▶NWB MAAAB-82057
▶Praxishinweise: Der Gesetzgeber hat für private Veräußerungsgeschäfte in § 23 Abs. 3 Satz 9 EStG die Möglichkeit geschaffen, Verluste „nach Maßgabe des § 10d EStG” auszugleichen. Ein gesondertes Feststellungsverfahren für diese ausgleichsfähigen Verluste – wie bei den übrigen Verlusten – wurde aber ausdrücklich nicht eingeführt. Dies hat zur Folge, dass über die abzugsfähigen Verluste erst im Zeitpun...