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Verbesserung bei der Ist-Versteuerung
Zur Verbesserung der Liquidität von kleinen und mittleren Unternehmen hat der Gesetzgeber die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung angehoben. In den neuen Bundesländern wird die bisherige Ist-Besteuerung von 500 000 € über das Jahr 2006 hinaus fortgeführt. In den alten Bundesländern wird die Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung ab von bislang 125 000 € auf nunmehr 250 000 € verdoppelt. Dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung, das diese Regelung umfasst, hat der Bundesrat am seine Zustimmung erteilt (vgl. auch Merker, StuB 2006 S. 264).