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BMF 18.05.2006 IV B 1 - S 1321 LVA - 1/06, NWB direkt 22/2006 S. 3

Gegenseitige Amtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Lettland

Das BMF hat die mit der Republik Lettland getroffene Absprache v. zum Auskunftsaustausch für Besteuerungszwecke veröffentlicht. Die Absprache gilt als Vereinbarung i. S. des § 2 Abs. 3 EG-Amtshilfe-Gesetz, die einen automatischen Auskunftsaustausch zwischen den zuständigen Behörden ermöglicht.