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Rückstellungen für die Verletzung fremder Patente auch ohne Kenntnis des Patentinhabers
Eine Rückstellung wegen Verletzung fremder Patente kann nach § 5 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 EStG auch dann gebildet werden, wenn der Patentinhaber von der Rechtsverletzung am Bilanzstichtag noch keine Kenntnis erlangt hat. Bei Patentverletzungen darf unter Kaufleuten davon ausgegangen werden, dass die Geltendmachung des Anspruchs durch den Patentinhaber wahrscheinlich ist (so bereits NWB JAAAB-02525, BStBl 1982 II S. 748).
Zudem überwachen die Inhaber von Patenten den Markt ständig daraufhin, ob Wettbewerber Patente verletzen. Die Rückstellungsbildung ist hingegen nicht zulässig, wenn der Patentinhaber auf die Inanspruchnahme verzichtet hat oder – für den Rechtsverletzer erkennbar – keine Kenntnis von der Rechtsverletzung erlangen kann.
Eine tatsächliche Nichtinanspruchnahme durch den Pate...