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Umsatzsteuer | Kein ermäßigter Steuersatz für „Pay-TV”
Die Ausstrahlung eines Fernsehprogramms ist keine Filmvorführung i. S. des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG 1980 (Bestätigung von Abschn. 167 Abs. 2 Satz 2 UStR 1996/2005; Bezug: § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG 1980; § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. a UStG 1967; Art. 12 Abs. 4, Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. q; Richtlinie 77/388/EWG).▶NWB HAAAB-80122
▶Praxishinweise: Schon das Urheberrecht unterscheidet zwischen Vorführrechten und Senderechten. Die Steuervergünstigung des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. b UStG 1980 will – wie eine historische und systematische Auslegung der Vorschrift zeigt – nur die Vorführung eines Films in einem Kino begünstigen. Eine Begünstigung von Senderechten ist nicht gewollt.