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Antrag nach § 14a Abs. 5 EStG bei Auflösung der Rücklage nach §§ 6b, 6c EStG
Der Freibetrag nach § 14a Abs. 5 EStG bei Veräußerung von Grund und Boden zur Tilgung land- und forstwirtschaftsbetrieblicher Altschulden kann gem. nrkr. (BFH-Az.: IV R 48/05, EFG 2005 S. 1926) bei Einstellung des Veräußerungsgewinns in eine Rücklage nach §§ 6b, 6c EStG noch bei deren Auflösung wirksam beantragt werden (Bezug: § 14a Abs. 5, § 6b, § 6c EStG).▶NWB XAAAB-69673