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FG Baden-Württemberg Beschluss v. - 8 V 9/06 EFG 2006 S. 1369 Nr. 17

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3KraftStG § 2 Abs. 2 S. 1KraftStG § 8 Nr. 1KraftStG § 8 Nr. 2KraftStG § 12 Abs. 2 Nr. 1 StVZO § 23 Abs. 6a Richtlinie 70/156/EWG

Kraftfahrzeugsteuer

Einstufung eines schweren Geländewagens als PKW oder LKW

Leitsatz

1. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob ein schwerer Geländewagen entgegen gemeinschaftsrechtlicher Begriffsbestimmungen des Verkehrsrechts als PKW einzustufen und die Kraftfahrzeugsteuer nach Hubraum und Emission statt nach Gewicht zu bemessen ist.

2. Die im Kraftfahrzeugsteuergesetz verwendeten Begriffe des Verkehrsrechts richten sich gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 KraftStG nach den jeweiligen geltenden verkehrsrechtlichen – im Streitfall europarechtlichen – Vorschriften. Nach Aufhebung der nationalen verkehrsrechtlichen Bestimmung des § 23 Abs. 6a StVZO a.F. ist danach für die Abgrenzung zwischen PKW und LKW die Richtlinie 70/156/EWG des Rates vom über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger heranzuziehen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2006 S. 1369 Nr. 17
RAAAB-84167

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