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Gesetzentwurf: Anhebung der Buchführungspflichtgrenze
Die Bundesregierung will die kleinen und mittleren Unternehmen von Bürokratiekosten entlasten und hat am 25. 4. 2006 hierzu den Entwurf eines „Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse” verabschiedet. Tritt das Gesetz wie geplant in Kraft, wird dies auch auf Ihren Tätigkeitsbereich Auswirkungen haben. Grund: Das Gesetz enthält neben umfangreichen Entlastungen der Unternehmen, z. B. von Statistikpflichten, Erleichterungen der Buchführung:
So soll die Grenze für die Buchführungspflicht von zurzeit 350.000 € Umsatz auf 500.000 € Umsatz im Kalenderjahr angehoben werden (§ 141 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO). Nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) sollen dadurch 150.000 Unternehmen von umfangreichen Buchführungspflichten befreit werden.
Weiterhin ist geplant, die umsatzsteuerliche Kleinbetragsgr...