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Großbritannien | neue Missbrauchsregelung bei grenzüberschreitender Verlustverrechnung für Konzerne
Die britische Regierung hat am 20.2.2006 angekündigt, im Finanzgesetz 2006 eine neue Regelung aufzunehmen, die verhindern soll, dass britische Konzernmütter Verluste ihrer EU-Tochterkapitalgesellschaften zu Unrecht steuerlich geltend machen. Der Erlass einer solchen Missbrauchsregelung wird als notwendig erachtet, da nach dem Urteil des EuGH Marks & Spencer vom 13.12.2004 (Rs. C-446/03) im britischen Konzernsteuerrecht sowohl Verluste von inländischen als auch von Tochterkapitalgesellschaften mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind, sofern dort eine Verrechnung nicht möglich ist und die Verluste definitiv werden. Künftig soll damit bestimmten Sachverhaltsgestaltungen die steuerliche Anerkennung versagt werden, wenn es sich um Verluste handelt, die ansonsten auch im A...