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FG München 7.12.2005 1 K 4038/03, IWB 10/2006 S. 1045

Einkommensteuer | zum Arbeitgeberbegriff i. S. des Art. 15 Abs. 2b DBA-USA

▶ Urteil: Ist eine US-amerikanische Gesellschaft auf Grund des Ortes ihrer Geschäftsleitung in der deutschen Niederlassung in Deutschland ansässig und unbeschränkt stpfl. und besteht daneben eine Ansässigkeit i. S. des Art. 4 Abs. 1 DBA-USA in den USA (Ort der Gründung), sind auf US-Aufenthalte entfallende Gehaltsteile eines deutschen AN dieser Gesellschaft, die den Gewinn der Niederlassung gemindert haben, in Deutschland steuerbar (EFG 2006, S. 397).

▶ Hinweis: Der Kl. war Angestellter einer US-amerikanischen Inc. mit Sitz in Boston. Die Inc. verlegte den Ort ihrer Geschäftsleitung in ihre deutsche Zweigniederlassung. Ab diesem Zeitpunkt wurde sie vom FA als unbeschränkt stpfl. Gesellschaft geführt. Das Gehalt des Kl. minderte den in Deutschland versteuerten Gewinn der Inc. Nach Art. 15 Abs. 2b DBA-USA liegt das Besteuerungsrecht bei Deutschland, wen...