Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Unfallversicherung | Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft
Sowohl gegen die staatlich organisierte Unfallversicherung als solche als auch gegen die Rechtsgrundlagen der Veranlagung und der Heranziehung der Unternehmer zu Beiträgen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (; Anschluss an ). Eine Vorlage an den EuGH lehnt der Senat ab, weil der EuGH die einschlägigen Rechtsfragen durch seine Entscheidung zum italienischen Unfallversicherungssystem (Urteil v. - Rs. C-218/00) als mit den gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen der Wettbewerbs- und Dienstleistungsfreiheit für vereinbar gehalten hat.