Umsatzsteuer für Fahrzeugeinzelbesteuerung bei innergemeinschaftlichem Erwerb
Leitsatz
Beim innergemeinschaftlichen Erwerb eines neuen Fahrzeugs (hier: Segelyacht) ist das Bestimmungsland i.S. des § 3d Satz 1
UStG im Zweifel aus den Gesamtumständen des Erwerbs und aus Indizien zu ermitteln.
Lässt der Stpfl. seine Segelyacht in ein Schiffsregister in Deutschland mit der Angabe „Heimathafen: Y” eintragen, so ist
diese Eintragung für die Annahme des Bestimmungslandes maßgebend.
Ein Abzug gezahlter Einfuhrumsatzsteuer kommt bei nichtunternehmerischer Nutzung nicht in Betracht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2006 S. 1223 Nr. 19 EFG 2006 S. 769 Nr. 10 FAAAB-83818
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