Besteuerung schwerer Geländewagen nach Aufhebung des §
23 Abs. 6a StVZO
Mercedes G-Modell
Leitsatz
1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob
das Finanzamt nach Aufhebung des § 23 Abs. 6 Buchst. a StVZO berechtigt
ist, die Kraftfahrzeugsteuer für einen bisher als anderes Fahrzeug wie ein
LKW nach Gewicht besteuerten schweren Geländewagen (hier: Mercedes
G-Modell) mit Wirkung ab dem neu festzusetzen und das Fahrzeug als PKW
nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern.
2. Bei dem
streitgegenständlichen Fahrzeug handelt es sich nach den nach Aufhebung
des § 23 Abs. 6 Buchst. a StVZO maßgeblichen verkehrsrechtlichen
Vorschriften des europäischen Gemeinschaftsrechts nicht um einen PKW,
sondern um ein anderes Fahrzeug.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2006 S. 933 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 24/2006 S. 2005 StBW 2006 S. 2 Nr. 10 CAAAB-83806
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