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Anforderungen des BFH an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
In seinem hat der BFH die Anforderungen an ordnungsgemäße Fahrtenbücher näher konkretisiert:
Das Fahrtenbuch muss neben dem Datum und den Fahrtzielen auch den jeweils aufgesuchten Kunden (Geschäftspartner) oder den sonstigen Geschäftszweck (Besuch einer Behörde, Baustelle oder Filiale) ausweisen. Bloße Ortsangaben reichen nur dann aus, wenn sich der aufgesuchte Kunde aus der Ortsangabe zweifelsfrei ergibt oder sich auf einfache Weise unter Zuhilfenahme von nicht mehr ergänzungsbedürftigen Unterlagen ermitteln lässt.
Jede einzelne Fahrt ist mit dem Km-Stand am Ende der Fahrt aufzuzeichnen. Bei einer einheitlichen beruflichen Fahrt ohne private Unterbrechung (Besuch mehrerer Kunden an verschiedenen Orten an einem Tag) genüg...