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FG Düsseldorf 17.10.2005 11 K 5617/04 E, NWB direkt 20/2006 S. 5

Ermessen bei Erlassentscheidung nach § 50 Abs. 7 EStG

Mindestvoraussetzung für die Zweckmäßigkeit eines Steuererlasses aus volkswirtschaftlichen Gründen nach § 50 Abs. 7 EStG ist, dass die Tätigkeit des beschränkt Steuerpflichtigen sich überhaupt auf die volkswirtschaftliche Entwicklung auswirken kann. Eine entsprechende Prognose ist bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen auf der Grundlage der zu erwartenden Besucherzahlen, dem damit korrespondierenden verstärkten privaten Konsum sowie der durch die Veranstaltung ausgelösten privaten Investitionen anzustellen. Die wirtschaftliche Auswirkung der Veranstaltung darf nicht lediglich lokal begrenzt sein. Die Regelung des (BStBl 1983 I S. 382), dass ausländische Kulturvereinigungen, soweit eine Freistellung nicht bereits aufgrund eines DBA zu erfolgen hat, von der inländischen Einkommensteuer n...