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Veräußerungsgewinn der übernehmenden Gesellschafter
Liegt der Kaufpreis für einen Gesellschaftsanteil unter dem Betrag des zugehörigen positiven Kapitalkontos, muss der Minderbetrag in einer Ergänzungsbilanz passiviert werden, damit der tatsächliche Kaufpreis ausgewiesen und gewinnwirksam wird. Zu diesem Zwecke werden die auf den Erwerber entfallenden Buchwerte der Wirtschaftsgüter des Gesellschaftsvermögens in der Ergänzungsbilanz durch Korrekturen herabgesetzt, die in der Folge entsprechend dem Verbrauch der Wirtschaftsgüter gewinnerhöhend aufgelöst werden. Die Buchwerte der abstockungsfähigen Wirtschaftsgüter sind dabei gegebenenfalls bis auf 1,00 DM/Euro abzustocken. Auf die Herabsetzung der Buchwerte kann nicht verzichtet werden; anstelle der Minderwerte kann in der Ergänzungsbilanz nicht etwa der Anteil an einem negativen Geschäftswer...