Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Steuerberatungsgesellschaften als Ausbildungsstätten künftiger Fachanwälte
Anforderungen an den Nachweis besonderer praktischer Erfahrungen im Steuerrecht
Angesichts steigender Anwaltszulassungen suchen vor allem junge Rechtsanwälte immer häufiger Beschäftigung bei Steuerberatern oder Steuerberatungsgesellschaften. Auch von Seiten der Steuerberater besteht Interesse an einer Zusammenarbeit, um das eigene Leistungsspektrum zu erhöhen oder das Beratungsprofil zu schärfen. Arbeitet ein Rechtsanwalt im Anstellungsverhältnis bei einer Steuerberatungsgesellschaft, stellen sich berufsrechtliche Probleme. Sie berühren in erster Linie den Tätigkeitsbereich und die Vertretungsberechtigung des Rechtsanwalts. In einem Punkt hat der BGH aber nun für Klarheit gesorgt: Er betrifft die vom angestellten Rechtsanwalt der Anwaltskammer vorzulegenden praktischen Fälle auf dem Gebiet des Steuerrechts zur Erlangung des Titels „Fachanwalt für Steuerrecht”.
Ausgangslage
Der Antragsteller, ein zugelassener Rechtsanwalt, war seit Mai 1999 bei einer Steuerberatungsgesellschaft-GmbH angestellt. Er beantragte bei der zuständigen Anwaltskammer, ihm die Führung der Bezeichnung „Fachanwalt für Steuerrecht” zu gestatten. Zum Nachweis seiner praktischen Erfahrungen legte er eine Liste mit 65 Fällen vor, die er allesamt im Rahmen sein...