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Gewerbesteuer | Berücksichtigung von Verlusten bei Beendigung einer gewerbesteuerlichen Mehrmütterorganschaft
Das NWB JAAAB-83257 lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die durch das UntStFG geschaffenen gesetzlichen Regelungen zur sog. Mehrmütterorganschaft sind verfassungsgemäß. Sie verstoßen nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) abgeleitete Rückwirkungsverbot. (2) Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen über das Ruhen von Verfahren kraft Gesetzes in § 363 Abs. 2 Satz 2 AO begründen keinen einfachgesetzlichen Vertrauensschutz, der einer rückwirkenden Anwendung des § 2 Abs. 2 Satz 3, § 36 Abs. 2 Satz 2 GewStG 1999 i. V. mit § 14 Abs. 2 KStG 1999 (jeweils i. d. F. des UntStFG) entgegenstünde. (3) Auch im Falle der Beendigung einer sog. Mehrmütterorganschaft gilt, dass Verluste der Organgesellschaft, die während der Dauer der Organschaft entstanden sind, nur von dem maßgebenden Gewerbeertrag der Organträger-GbR abgesetzt werden können. Ei...BStBl 2003 I S. 437BStBl 2000 II S. 695