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FG München Urteil v. - 6 K 509/04

Gesetze: HGB § 249, AO § 162, FGO § 79b Abs. 1

Zur Höhe einer dem Grunde nach unstreitigen Rückstellung

Leitsatz

1. Bei der Ermittlung der Höhe einer Rückstellung ist grundsätzlich von den bekannten tatsächlichen Ist-Zahlen auszugehen, nicht jedoch von Daten aus einem ursprünglichen Wirtschaftsplan für das Streitjahr.

2. Dem Finanzamt kann bei einer Schätzung nach § 162 AO nicht vorgehalten werden, es stütze sich unmittelbar auf Daten des Klägers.

Fundstelle(n):
BAAAB-83131

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