Pick-up mit Doppelkabine „Mitsubishi (THA)”
kraftfahrzeugsteuerrechtlich als PKW einzustufen
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass ein Pick-up mit Doppelkabine vom Typ Mitsubishi (THA) nach
dem Wegfall des § 23 Abs. 6 Buchst. a StVZO zum
kraftfahrzeugsteuerrechtlich als PKW einzustufen und nach Hubraum und
Schadstoffausstoß zu besteuern ist. Das Fahrzeug ist nach seiner Bauart
und seinem Erscheinungsbild neben einer untergeordneten
Güterbeförderung überwiegend zur Personenbeförderung
geeignet und bestimmt. Eine verkehrsrechtliche Zulassung des Fahrzeugs als LKW
– offener Kasten steht dem nicht entgegen (entgegen
Az. 6 V 3715/05).
2. Die verkehrsrechtlichen
Definitionen der Begriffe PKW und LKW in
§ 4 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3
PBefG stehen in Einklang mit der Richtlinie (EWG) Nr.
156/70 in der Fassung der Richtlinie (EG) Nr. 116/2001.
Tatbestand
Fundstelle(n): QAAAB-83126
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