Außerbilanzielle Gewinnzurechnungen des Betriebsprüfers als zu einem Antrag auf Bilanzänderung berechtigende „Bilanzberichtigung”
Leitsatz
Auch eine vom Betriebsprüfer vorgenommene Änderung der Gewinne, die nicht auf einer Änderung des Ansatzes eines Wirtschaftsguts
oder eines Rechnungsabgrenzungspostens beruht, ist eine Bilanzberichtigung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG, die ihrerseits
eine Bilanzänderung im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ermöglicht (gegen IV C 2 – S 2141 – 15/00).
Daher ist eine Bilanzänderung auch insoweit zulässig, als der Bilanzgewinn lediglich durch eine außerbilanzielle Gewinnzurechnung
„berichtigt” worden ist.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 22/2006 S. 1210 DB 2007 S. 12 Nr. 27 DStRE 2007 S. 1 Nr. 1 EFG 2006 S. 1040 Nr. 14 INF 2006 S. 404 Nr. 11 WAAAB-83124
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