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Spanien | Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Steuerflucht
Die spanische Regierung hat am 10.3.2006 einen Gesetzentwurf zur Bekämpfung der Steuerflucht in das Parlament eingebracht, der nach Verabschiedung in diesem Jahr bereits zum 1.1.2007 in Kraft treten könnte. Der Entwurf sieht vor, dass Gesellschaften mit Sitz in Steueroasenländern oder in Gebieten mit niedriger Besteuerung künftig in Spanien als unbeschränkt steuerpflichtig besteuert werden könnten, sofern die Vermutung vorliegt, dass in Spanien die wertvollsten Vermögensgegenstände oder -rechte belegen sind bzw. verwertet werden und sich damit der Mittelpunkt der gesamten Geschäftstätigkeit im Inland befindet. Der Steuerpflichtige kann aber eine tatsächliche Geschäftsführung im Ausland nachweisen, sofern neben wirtschaftlichen oder sonstigen Gründen für den Sachverhalt eine über die reine ...