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Slowenien | Änderung des Gesetzes über die Einkommensteuer von natürlichen Personen
Mit einer am in Kraft getretenen Gesetzesnovelle (s. Amtsblatt der Republik Slowenien, Nr. 115/2005) wurden im Einkommensteuergesetz u. a. folgende Veränderungen vorgenommen: Auf Einkommen aus Zinsen, Dividenden und anderen Kapitalgewinnen beträgt die Einkommensteuer 20 %. Der Einkommensteuersatz kann sich dabei für die Kapitaleigner alle fünf Jahre reduzieren, und zwar auf 15 % nach fünf Jahren, 10 % nach zehn Jahren, 5 % nach 15 Jahren und 0 % nach 20 Jahren. Nichtresidenten zahlen von Kapitalgewinnen auf Wertpapiere und Eigentumsanteile, deren Quelle in Slowenien belegen ist, keine Einkommensteuer.