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Weiterleitung des zu Unrecht bezogenen Kindergelds an den anderen Elternteil
Die Regelung in DA 64.4 Abs. 4 ff. der Dienstanweisung zur Durchführung des Familienleistungsausgleichs (DA-FamEStG, BStBl 2004 I S. 742), wonach der sich nach Aufhebung der Kindergeldfestsetzung nach § 37 Abs. 2 AO ergebende Rückforderungsanspruch gegenüber dem nachrangig Kindergeldberechtigten und der Kindergeldanspruch des vorrangig Berechtigten als erloschen behandelt werden, wenn Letzterer bescheinigt, das Kindergeld durch „Weiterleitung” erhalten zu haben, und er seinen Anspruch auf Auszahlung von Kindergeld insoweit als erfüllt anerkennt, stellt eine Billigkeitsmaßnahme der Verwaltung nach § 163 AO dar, die als Ermessensentscheidung gem. § 102 FGO nur eingeschränkt der gerichtlichen Kontrolle unterliegt. Es liegt kein Fall eines öffentlich-rechtlichen Verrechnungsvertrags vor, bei dem die Weiterleitungsbestätigung als (bei Irrtum n...