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FG Hamburg 12.12.2005 VI 18/04, NWB direkt 19/2006 S. 4

Nachhaltige erfinderische Tätigkeit

Eine nachhaltige erfinderische Tätigkeit kann in der Förderung der Verwertungsreife der Erfindung liegen. Die Ausarbeitung der technischen Lösung einer Erfindung durch den beauftragten Patentanwalt führt jedenfalls dann nicht zu einer nachhaltigen Tätigkeit des Erfinders, wenn der Patentanwalt lediglich eine übliche Leistung im Patenterteilungsverfahren erbringt.