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Wirtschaftskriminalität und Arbeitsrecht
Tatkündigung oder Verdachtskündigung?
Ein „Wirtschaftszweig”, der in den letzten Jahrzehnten eine ungebrochene Konjunktur hat, ist die Wirtschaftskriminalität. Zwar gibt es keine absoluten, durch empirisch-statistische Erhebungen gesicherte Zahlen – das ist wegen der zurzeit existierenden hohen Dunkelziffer auch gar nicht möglich; aber selbst vorsichtige Schätzungen von Sachverständigen gehen inzwischen von einem Volumen von 100 Milliarden € pro Jahr aus (vgl. Euler/Hermes, Wirtschaftskriminalität – das diskrete Risiko, S. 3). Die höchsten Schätzungen liegen bei 350 Milliarden pro Jahr (vgl. Wabnitz/Janovsky, Handbuch des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts, Rn. 15 f. m. w. N.). Dagegen beträgt der Schadensumfang bei Diebstahl nicht einmal 10 Milliarden € pro Jahr. Natürlich handelt es sich bei diesen Schätzungen um Spekulationen von Experten. An der großen Spanne wird deutlich, wie schwierig eine realitätsnahe Bewertung ist. Das beginnt bereits damit, dass unterschiedliche Delikte einbezogen werden. Das Unternehmen ist i. d. R. das Objekt der wirtschaftskriminellen Handlungen. Werden „Unregelmäßigkeiten” festgestellt u...